Auslands-BAföG
Austauschschüler mit geringem Einkommen der Eltern können durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 538 Euro pro Monat sowie 250 Euro pauschaler Reisekostenzuschlag innerhalb von Europa und 500 Euro außerhalb. Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern und muss nicht zurück gezahlt werden. Die Förderungsmöglichkeit besteht bei 12 Schuljahren (G8) ab der 10. Klasse, bei 13 Schuljahren (G9) ab der 11. Klasse, auch wenn das Jahr nicht angerechnet werden kann. Ein Antrag sollte frühzeitig (möglichst 6 Monate vor Abreise oder früher) beim zuständigen BAföG-Amt bzw. Studentenwerk gestellt werden.
Stifter
Anzahl Voll- und Teilstipendien
Bewerbungsfristen
Länder

















































Durchführende Austauschorganisationen
Spezielle Teilnahmebedingungen
Bewerbungsunterlagen und weiterführende Informationen
Alle Angaben ohne Gewähr.
Angaben zu den Stipendien können zum Teil nur auf Basis des Vorjahres ermittelt und somit nicht sicher auf folgende Jahre fortgeschrieben werden. Die Vergabe einzelner Stipendien kann von der aktuellen Finanzlage der Organisation oder der Sponsoren abhängen und sich auch kurzfristig ändern.
Diskussionen und Erfahrungsberichte zum Thema Schüleraustausch Stipendien gibt es im Forum.