Preiserhöhung aufgrund Wechselkursänderung

Unser Sohn ist seit September mit into in Kanada. Kurz vor seiner Abreise bekamen wir die Aufforderung, aufgrd. der Euroschwäche 700 € nachzuzahlen. Entgegen der eindeutigen Vertragsregelung aber weder innerhalb von „spätestens drei Wochen vor Reiseantritt“, noch „unter genauer Angabe zur Berechnung“. Die Rechtslage ist völlig klar: into hat keinen Anspruch auf eine Nachzahlung! Damit es keinen Ärger mit der Abreise unseres Sohnes gibt, baten wir aber - kulanterweise - eine Teilzahlung an. Keine Reaktion von into, auf unsere Telefonate kein Rückruf. Wir waren ziemlich nervös zusätzlich zum Umstand, das Kind das erstmal für lange Zeit ziehen zu lassen.
Unser Sohn ist abgeflogen, wir haben aufgeatmet. Into fordert allerdings weiter die Nachzahlung ohne auf unsere inzwischen anwaltlich wiederholten Einwände einzugehen. Höhepunkt zu Weihnachten: ein Brief von into, in dem uns angedroht wird, unseren Sohn Anfang Januar aus dem Programm zu nehmen und heimfliegen zu lassen, wenn wir nicht zahlen. Es ist unglaublich.
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Wie soll man sich verhalten?

Hallo,

es ist sehr schwer sich mit den Organisationen anzulegen, ich denke, dass ein Anwalt sie wohl kaum beeindrucken wird. Wahrscheinlich muss also die Nachzahlung erfolgen, denn sie haben das letzte Wort zum Austausch und werden in der Tat das ‚Recht‘, ihr Kind nach Hause zu schicken, ausnutzen.

Viel Glück, dass Sie es schaffen sich mit der Organisation zu einigen !

kann Organisation wohl nicht willkürlich ausüben. Sie kann damit vor allem keine eigenen Versäumnisse korrigieren. Es ist vertraglich genau geregelt, warum ein Austauschschüler heimgeschickt werden kann, darunter fällt so was definitiv nicht. Die Nachzahlung ist sowohl vertraglich als auch gesetzlich an eine 3 Wochenfrist gebunden und die ist nicht eingehalten. Auch eine große Austauschorganisation kann sich über Formvorschriften nicht hinwegsetzen.

Bei Step-In wird man geschickt über den Tisch gezogen. Erst schliesst man einen „netten“ Vertrag mit Step-In ab.
Dann muss man mit Verweis auf die „betreuende Organisation vor Ort“ einen weiteren Vertrag unterzeichnen, der u.a. festlegt, dass die Entscheidung über den Abbruch des Programms und Heimschicken des Kindes allein durch den Betreuer vor Ort getroffen wird.
Die Eltern haben kein Mitspracherecht!

In unserem Fall hat der Betreuer im Gastland die Probleme verursacht (z.B. war er wochenlang nicht erreichbar). Von ihm, und auch von den Ansprechpartnern bei Step-In in Deutschland, gab es immer wieder nur Vertröstungen („wir melden uns“, „eine Lösung ist in Sicht“, „melden uns in Kürze“, „kümmern uns um eine Lösung“).
Tatsächlich wurde Nichts(!) erreicht, geforderte Informationen haben wir nicht erhalten und das Problem (Wechsel der Gastfamilie aus wichtigem Grund) ist nach 8 Wochen immer noch nicht gelöst.

Eine Handhabe hat man wg. des „Knebel“-Vertrags erstmal nicht. Wir werden aber die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und auch Verbraucherzentrale und -ministerium informieren.

Bitte Verständnis für meinen anonymen Beitrag, wir wollen nicht noch mehr Probleme mit Step-In bekommen. Das Programm läuft ja noch…

Ähnliches ist uns bei AIFS gerade passiert. Nach Abschluss des Vertrags Preiserhöhung auf über 5% oder wir können vom Vertrag zurücktreten. Grund Wechselkurs und Ticketpreise sind teurer. Das ist in Wirklichkeit eine Art Erpressung. Die wissen genau, dass man seinem Kind das nicht antut. Und ich bin mir sicher, dass man Preiserhöhungen dieser Höhe durch geschickte Wahl einer Fluglinie und besseren Zeitpunkt für Wechselkurs vermeiden könnte.

Also Achtung an alle! Eventuell wirklich mit Rücktritt drohen oder verhandeln. bzw schon vorher vereinbaren, dass Preis fix ist.