Abbruch wegen Corona

Unsere Tochter musste nach 3 Monaten ihr 6 monatige Austausch-zeit wegen Corona beenden. Das war während der ersten Phase, keiner wusste wie es weitergeht, die Schule in Amerika hatte geschlossen. Der Veranstalter wollte unbedingt, dass ich was unterschreibe, habe ich aber nicht gemacht.
Ich hatte Ihnen gesagt, dass ich sonst meine Tochter selber zurückfliegen lasse. Eine Woche später hat der Veranstalter sein Programm beendet, damit hatten alle Kinder keine Versicherungsschutz mehr.
Ich habe in Summe ca. 18.000 € im Voraus bezahlt.
Frage: Gibt es da Möglichkeiten zumindest ein Teil zurück zu bekommen - hat da jemand Erfahrungen.
Der Veranstalter hat alles kategorisch abgelehnt. Dadurch wird der Veranstalter in meinem Fall zu einem Krisengewinner - ganzes Geld für teilweise Leistung.

Nach Verbraucherschutz Austausch Abbruch. Eventuell kann euch auch der Verbraucherschutz weiterhelfen. Ohne rechtlichen Beistand scheint man sich an nahezu allen Anbietern (bis auf die ganz wenigen Ausnahmen) die Zähne auszubeißen. Man braucht viel Geduld und Nerven. Aber ich meine über einen solchen Fall beim Verbraucherschutz gelesen zu haben. Wir haben uns auch schriftlich bestätigen lassen (auch wenn sich hier im Zweifelsfall sicher wieder versucht wird rauszuwinden) dass bei Unterbrechung/Abbruch eine neue Abrechnung stattfinden wird/muss.
Wie ihr richtig festgestellt habt es wurde nicht die volle Leistung erbracht und ggf. können auch Schadensersatzansprüche anfallen. In jedem Fall juristische Hilfe in Anspruch nehmen bei der Summe!
Sollten hier anteilig Schulgebühren enthalten sein stehen die euch unumstritten für nicht wahrgenommene Zeit zu. Viel Erfolg!

Auch meine Tochter musste das eigentliche 1. Halbjahr 2020 nach 3 Monaten abbrechen. Haben wir allerdings selbst entschieden, da in Californien die Situation einfach nicht mehr sicher war und die Gasteltern (Risikopatienten) selbst einen Lockdown verordneten.
Unsere Organisation ließ die Eltern selbst entscheiden, ob abbrechen oder nicht, somit konnten sie erst einmal eine Rückzahlungspflicht vermeiden.
Mit viel Diskussionen/Schriftverkehr konnte ich zumindest einen kleinen Teil zurückfordern, allerdings nur den nicht genutzten Anteil, den die Gasteltern bekommen hätten und der Krankenversicherung - was natürlich ein ganz kleiner Anteil war.
Bei den Schulkosten habe ich allerdings auf Granit gebissen. Die US Schule meiner Tochter hatte nicht geschlossen, sondern hat Online-Schule angeboten - auch als sie schon wieder in Deutschland war hätte sie das wahrnehmen können (völliger Blödsinn bei 9 Std. Zeitunterschied und absolut inakzeptablem Ablauf). Wegen diesem angebotenen Online-Unterricht bekommen wir wohl nichts von diesem Geld zurück (obwohl das über die Hälfte ausgemacht hat).
Ich habe zu dem Thema einen Anwalt eingeschaltet (über Rechtsschutz), aber auch er sieht wenig Möglichkeit bei den Schulkosten.

Mein Tipp: Auf jeden Fall dranbleiben, wenn Rechtsschutz-VS existiert, gleich einen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg!