Hilfe beim BAföG-Antrag

Unser kleiner Leitfaden zum Ausfüllen der BAföG-Formulare, die bei einem Auslandsschuljahr benötigt werden.

Wenn du die Voraussetzungen für das Auslands-BAföG erfüllst, kann es losgehen. Es gibt eine Menge Papierkram zu erledigen. Insgesamt sind es 11 Formularseiten, die ausgefüllt werden müssen. Hinzu kommen die verschiedensten Unterlagen und Belege, die zusammenzutragen und mit einzureichen sind. Die folgenden Hinweise sollen dir und deinen Eltern beim Ausfüllen des Antrags helfen. Am Ende steht, so hoffen wir, ein von dir und deinen Eltern korrekt ausgefüllter Antrag, der reibungslos bearbeitet werden kann.

Einige wichtige Hinweise vorab:

  • Vollmacht erteilen: Du selbst bist - auch bereits mit 15 Jahren! - der alleinige Antragssteller. Deine Eltern benötigen deshalb eine Vollmacht, wenn sie Auskünfte vom "Amt für Ausbildungsförderung" erhalten wollen oder während deiner Abwesenheit Dinge in deinem Namen regeln müssen. Liegt keine Vollmacht vor, dann erhalten deine Eltern nicht einmal telefonisch von den Mitarbeiterinnen des BAföG-Amts Auskunft! Eine Vorlage für eine solche Vollmacht findest du im Netz, z.B. hier.
  • Bist du erst einige Wochen vor der Abreise mit deinem Antrag fertig, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Bearbeitungszeit sich in dein Austauschjahr hineinzieht. Du bekommst das Geld dann nicht gleich im ersten Monat ausgezahlt, sondern später mit einer Nachzahlung. Willst du pünktlich zum Start deines Austauschjahres das BAföG ausgezahlt bekommen, solltest du 6 Monate vorab den Antrag stellen!
  • Wer erst später im Austauschjahr feststellt, dass er BAföG erhalten kann und dann den Antrag stellt, bezieht nur Leistungen ab dem Monat der Antragsstellung.
  • Zuständig für deinen Antrag ist nicht das örtlich nächstgelegene Amt für Ausbildungsförderung, sondern die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Austauschland. So ist für die USA das Studierendenwerk Hamburg zuständig, für Polen das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau usw. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten findest du hier.
  • In den Hinweisen, die das BAföG-Amt gibt, wird erklärt, dass es auch möglich ist, einen "Vorabbescheid" zu beantragen. Mit diesem wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung mit BAföG erfüllt sind. Dies macht für Austauschschüler keinen Sinn. Gedacht ist diese Regelung für Studenten, die bspw. die Altersgrenze für den BAföG-Bezug überschritten haben oder ihren Studiengang wechselten. Sie können prüfen lassen, ob sie dennoch BAföG beziehen können.

Aber nun los!

Im Internet kannst du auf dieser Seite die Formulare downloaden und ausdrucken. Einige BAföG-Ämter (z.B. die Studentenwerke Hamburg und Tübingen) bieten auch an, die Formulare online auszufüllen. Dabei werden auch gleich die Eingaben auf Plausibilität geprüft.

Du benötigst Formblatt 1 (mit Anlage), 3 und 6. Wenn sich die Einkommenssituation deiner Eltern im Vergleich zu vor zwei Jahren verschlechtert hat, dann benötigst du noch zusätzlich Formblatt 7. Dazu aber mehr weiter unten. (Die Formulare 2 und 5 sind nur für Studenten relevant und das Formblatt 4 für Ausländer, also für Schüler ohne deutsche Staatsbürgerschaft.)

Beim Ausfüllen der Formulare stößt du immer wieder auf ein dickes "B". Dies bedeutet, dass an dieser Stelle Nachweise erbracht werden müssen. Diese legst du dem Antrag als Kopie bei.

Formblatt 1

Die Angaben zu deiner Person (Adresse, Bankverbindung etc.) stellen kein Problem dar. Etwas tricky ist Folgendes:

  • Zeile 2: z.B. "Gastschulbesuch: High School USA" eintragen.

  • Zeile 5: Vollzeitausbildung "Ja" ankreuzen! Schule ist ein Vollzeitjob!

  • Zeilen 19-22 und 56-62: Anschrift / Wohnung während der Ausbildung Da du die genaue Adresse noch nicht weißt, lässt du Zeilen 19 bis 22 frei und vermerkst einfach in Zeile 60 "Unterkunft bei Gasteltern in USA". In den Zeilen 57 und 58 kreuzt du "nein" an. Sinnvoll ist es, in Zeile 29 anstatt der eigenen Adresse gleich die Eltern (Sorgebrechtigte/n) bzw. Vater oder Mutter als Kontakt für den Schriftverkehr anzugeben (siehe auch Vollmacht).

  • Zeilen 30-41: Angaben zu den leiblichen Eltern oder Adoptiveltern Wenn deine Eltern nicht verheiratet sind, musst du die Frage nach dem Sorgerecht (Zeile 39) beantworten und den entsprechenden Beleg beifügen.

  • Zeilen 42-50: eigener Haushalt + eigene Kinder Da sich die Angaben auf dich beziehen, musst du hier "nein" ankreuzen, denn du lebst ja bei zumindest einem Elternteil und sofern du nicht sehr jung Vater oder Mutter geworden bist, gibt es hier nichts für dich einzutragen.

  • Zeilen 51-55: laufende Zahlungen und beantragte Gelder

    • Begabtenförderwerke unterstützen Studenten und Doktoranten mit einem monatlichen Geldbetrag. Da dies für dich später einmal interessant sein könnte, hier mal der Wiki-Link zur weiteren Erläuterung. Im Formular "nein" ankreuzen.
    • Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln während der Ausbildung: Wer im öffentlichen Dienst seine Ausbildung absolviert, erhält Leistungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz, sogenannte Anwärterbezüge. Für dich als Schüler gilt auch hier: "nein" ankreuzen.
    • Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch: Hier sind Leistungen gemeint, die arbeitslose Jugendliche und Erwachsene für ihre berufliche Weiterbildung erhalten können. Dies trifft für dich als Schüler nicht zu, darum "nein" ankreuzen.
  • Zeilen 63-66: Krankenversicherung und Pflegeversicherung Bist du nicht über deine Eltern, sondern eigenständig versichert (als freiwilliges oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer "Privaten"), dann vergiss nicht, den entsprechenden Nachweis beizulegen! Hinweis: Sofern du nicht beitragsfrei über deine Eltern mitversichert bist und für dich eigene Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden, erhöht sich das BAföG entsprechend, max. bis zu einem monatlichen Höchstsatz von 538 EUR.

  • Zeile 68 frei lassen, da nur für Studenten wichtig.

  • Zeilen 69-112: Angaben zum Einkommen, Vermögen und Schulden

    Viele hier aufgeführte Einkommensvarianten und Vermögensarten, werden auf dich nicht zutreffen, da sie die Lebenssituation von Studenten und Azubis betreffen (z.B. Ausbildungsbeihilfen, Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen und Ferienjobs während des Bezugs von BAföG). Dennoch auch hier aufgepasst!

    1. Wenn du während deines Austauschjahres eine Waisenrente, Unfallrente, ein Stipendium etc. erhalten wirst, musst du dies angeben. Auch müssen solche Leistungen benannt werden, die du schon beantragt hast, aber noch nicht bewilligt wurden! Im Falle eines beantragten Stipendiums ist es jedoch so: Bewirbst du dich um ein Taschengeldstipendium (also eines, bei dem Geld als eine Art monatliches Einkommen auf dein Konto eingeht), dann wird dies bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt werden. Hast du dich um ein Teil- oder Vollstipendien beworben, bei dem der Programmpreis reduziert wird, bleibt dies anrechnungsfrei (es fließt ja monatlich kein Geld auf dein Konto, was dir als "Einkommen" zur Verfügung steht). Gib‘ aber sicherheitshalber auch dieses Stipendium im BAföG-Antrag an und vermerke, dass es sich um eine Preisreduktion handelt. Gibt es Änderungen bei der Waisen- oder Unfallrente oder bekommst du das beantragte Stipendium am Ende doch nicht, dann teile dies dem BAföG-Amt mit. Dein BAföG-Satz wird dann entsprechend angepasst.
    2. Häufig vergessen werden Sparbriefe und andere Geldanlagen (Zeilen 91 bis 104), die Eltern oder Großeltern für die Kinder angelegt haben. Frage vorsichtshalber bei deinen Eltern und im Verwandtenkreis nach, ob es etwas gibt, was auf deinen Namen ausgestellt ist. Vielleicht haben deine Eltern oder deine Großeltern Geld für dich hinterlegt, um dich später einmal finanziell zu unterstützen. Dies muss unbedingt angegeben werden, da es - unter deinem Namen angelegt - zu deinem Vermögen zählt. Gib‘ auch das Moped an, wenn du bereits eines besitzt (hilfreich in diesem Zusammenhang ist vielleicht auch der Wiki-Eintrag zum Unterschied zwischen Eigentümer und Fahrzeughalter) und auf dich ausgestellte Vorsorgeversicherungen (z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente).
    3. Geht die Zeilen 69 bis 104 in Ruhe durch und fragt eure Eltern! Schummeln hilft nichts! Das BAföG-Amt prüft und findet auch das auf deinen Namen hinterlegte Geld von Oma Zwinker Nötig ist das "sich arm reden" auch nicht, denn: Ein Vermögen von bis zu 8.200 EUR wird bei der BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt und falls du bereits mehr Geld angespart haben solltest, ist es in dein Austauschjahr super investiert! Gut zu wissen ist auch noch: Bei den Vorsorgeversicherungen fließt nur der aktuelle Rückkaufswert in die BAföG-Berechnung ein. Fällt dieser geringer aus als die bisher gezahlten Beiträge, dann bleibt der Rückkaufswert auch unberücksichtigt. Also: Alles angeben und wenn du nicht sicher bist, was wie angerechnet wird, dann gibt es hier noch hilfreiche Erklärungen und zur Not rufe einfach mal beim BAföG-Amt an. Die Mitarbeiterinnen helfen dir.
    4. Schulden: Wir hoffen nicht, dass du zu jenen gehörst, die durch zu viele Handyverträge und Online-Shopping bereits verschuldet sind. Solltest du aber derartige Schulden haben oder noch Ratenzahlungen für das neue Mofa zu leisten haben, so ist die Höhe der Schulden (die aktuelle Restschuld) in Zeile 108 anzugeben.
    5. Im BAföG-Antrag gibt es in den Zeilen 90 und 112 eine Klausel, dass aufgrund „unbilliger Härten“ (z.B. Schulgeld) auch höhere Teile des Einkommens und Vermögens als die vorgesehenen Freibeträge bei der BAföG-Berechnung anrechnungsfrei bleiben können. Die Sache mit dem Schulgeld ist jedoch ein Punkt, der nur für Studis oder Azubis zutrifft. Willst du ein teures Internat im Ausland besuchen, wirst du hierfür keine BAföG-Unterstützung erhalten. Austauschschüler erhalten grundsätzlich nur eine Unterstützung für den täglichen Bedarf (mtl. max. 580 EUR). Darüber hinaus gibt es eine Reisekostenpauschale. Der teure Internatsbesuch ist also dein persönlicher Luxus und wird nicht durch BAföG gefördert.
    6. Zeile 111, ist wohl für dich auch eher nicht relevant: Zum Beispiel dürfen strafrechtlich beschlagnahmte oder gepfändete Gegenstände nicht veräußert werden (siehe auch die Erläuterungen zu Formblatt 1 oder hier (Abschnitt: Was gilt als Vermögen?).

    Nun kommen in den Zeilen 113 - 121 des Formulars 1 noch einige Rechtshinweise und du bestätigst mit deiner Unterschrift in Zeile 123, dass alle Angaben korrekt sind, du nichts verschwiegen hast und du alle Änderungen, die sich in den folgenden Monaten ergeben werden, dem BAföG-Amt mitteilst. Bis auf die noch nötige "Anlage" ist das erste Formular geschafft. Glückwunsch!

Anlage 1 zu Formblatt 1 - schulischer Werdegang

Zum Glück hast du noch nicht so viele Ausbildungsetappen hinter dir. Daher sollte das Ausfüllen der Anlage recht schnell gehen. Einfach angeben, von wann bis wann du auf welche Schule gegangen bist und das war es auch schon. Beilegen musst du das letzte Zeugnis, was du vor deiner Abreise erhalten hast. Für alle, die im Sommer abreisen, bedeutet dies das Jahreszeugnis. Da dies bei Antragsstellung gewiss noch nicht vorliegt, legst du dein aktuelles Zeugnis als Kopie bei (wohl das Halbjahreszeugnis) und reichst das Jahreszeugnis später nach.

Formblatt 3

Es ist davon auszugehen, dass deine Eltern dich auch bereits bei den ersten Formularen unterstützt haben. Falls nicht, dann müssen sie spätestens jetzt ran. Es geht um ihr Einkommen. Wenn beide Elternteile Arbeiten gehen, muss das Formblatt 3 von jedem separat ausgefüllt werden. Ist nur ein Elternteil berufstätig, dann reicht es, dass dieses Elternteil das Formblatt ausfüllt und zusätzlich auf Seite 4 die "Zusatzerklärung für Elternteile ohne Einkommen" ausgefüllt wird.

Für alle Kinder in Patchworkfamilien: Es geht um das Einkommen deiner leiblichen Eltern bzw. Adoptiveltern - also derjenigen, die für dich "unterhaltspflichtig" sind. Sind deine Mutter oder dein Vater wieder neu verheiratet, interessiert das Einkommen ihres neuen Partners erstmal nicht. Es sei denn er/sie hat dich adoptiert. Nur deine "unterhaltspflichtigen Elternteile" müssen das Formular 3 ausfüllen.

In Zeile 1 bis 3 werden deine Daten - die des Antragsstellers - eingetragen. In den Zeilen 4 bis 46 erfolgen dann umfassende Angaben zu deinem Vater / deiner Mutter und zum Familienstand: Adressdaten, verheiratet oder nicht, unterhaltspflichtige Kinder. Stolperfallen sind hier (nachzulesen auch in den Erläuterungen zu Formblatt 3):

  • Zeile 10: Hier den aktuellen Familienstand angeben. In Formblatt 1 hast du ja bereits angegeben, wie deine leiblichen Eltern zueinander stehen (verheiratet, geschieden etc.). Jetzt ist anzugeben, wie der aktuelle Familienstand ist, ob und wen z.B. deine Eltern nach einer Scheidung geheiratet haben oder ob sie in keiner neuen Partnerschaft leben. Wichtig: Lebten deine Eltern in einer 'eingetragenen Lebenspartnerschaft' und nun nicht mehr, muss auch hier "getrennt lebend", "verwitwet" oder "verstorben" angekreuzt werden.

  • Nun müssen in den Zeilen 12 bis 32 alle Kinder benannt werden. Relevant sind Kinder, für die man unterhaltspflichtig ist und/oder die im eigenen Haushalt leben (also auch Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder gar jüngere Geschwister).

    • Wohnung bei den Eltern: Lebt das Kind im Haushalt, dann "ja" ankreuzen, lebt das Kind woanders und es wird Unterhalt gezahlt, dann "nein" ankreuzen.
    • Gemeinsames Kind: Hier wird geklärt, ob deine leiblichen Eltern auch die leiblichen Eltern deiner Geschwister sind bzw. in welcher Beziehung sie zu den in ihrem Haushalt lebenden Kindern stehen. Sofern deine leiblichen Eltern nicht auch die gemeinsamen Eltern des weiteren Kindes sind, "nein" ankreuzen und angeben, ob es sich um ein Halbgeschwisterkind handelt (Kind nur im Verhältnis "zum Vater"/"zur Mutter" der Auszubildenden) oder ob es ein vom neuen Partner in die Ehe mitgebrachtes Kind ist ("Stiefkind"). Wenn es sich um ein Halbgeschwisterkind oder ein Stiefkind handelt, dann müssen Unterhaltszahlungen, die das Kind ggf. erhält, als "eigenes Einkommen" (Zeilen 31/32) eingetragen werden.
    • Wichtig sind auch die Angaben, wenn Kinder im Bewilligungszeitraum eine Ausbildung aufnehmen oder diese beenden. Es muss der Beginn / das Ende der Ausbildung benannt werden und es soll angegeben werden, in welcher Höhe ein eigenes Einkommen erzielt werden wird (z.B. Ausbildungsvergütung, Lohn aus Ferienjobs). Können deine Eltern hierzu noch keine konkreten Angaben machen, dann sollten sie dennoch Informationen hierzu geben (dies kann auch formlos in einem beigefügten Schreiben sein: „Mein Kind, Peter Beispielhaft (geboren am 22.02.1999), wird voraussichtlich im Herbst diesen Jahres eine berufliche Ausbildung beginnen und entsprechendes Lehrgeld erhalten. Sobald der Ausbildungsbeginn und die Höhe der Ausbildungsvergütung feststehen, werde ich dies Ihnen mitteilen.")

    Grundsätzlich gilt: Erzielen deine Geschwister während deines Austauschjahres ein eigenes Einkommen (Unterhalt, Ausbildungsvergütung etc.), dann muss dies mit entsprechenden Nachweisen belegt werden! Ändert sich ihr Einkommen während des Austauschjahres (z.B. durch Aufnahme eines Ferienjobs), muss das BAföG-Amt informiert werden! Das BAföG-Amt führt dann eine Neuberechnung der BAföG-Leistungen durch.

    Auch wenn es im Antragsformular heißt "Wehrdienst- und Zivildienst leistende Kinder nicht angeben", sollten auch Geschwisterkinder, die gerade Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ absolvieren, benannt werden. Die hier gezahlten Taschengelder und ggf. gezahlten Verpflegungs- und Unterkunftskosten sind meist nicht üppig, so dass auch diese Kinder von deinen Eltern finanziell unterstützt werden müssen. Weiß das BAföG-Amt hiervon nichts, dann wird dies bei der BAföG-Berechnung auch nicht berücksichtigt.

    • Zahlen deine Eltern Unterhalt an ehemalige Lebenspartner oder an die eigenen Eltern, dann müssen sie dies in den Zeilen 33 bis 45 angeben, damit dies bei der Berechnung deiner BAföG-Förderung berücksichtigt werden kann. Auch hier: Belege nicht vergessen! Es muss sogar nachgewiesen werden, wie hoch das Brutto-Einkommen der unterhaltspflichtigen Personen ist (Zeile 45)!
    • Gibt es in eurer Familie oder unter den unterhaltsberechtigten Personen jemanden mit einer Behinderung, dann kann in Zeile 46 ein zusätzlicher Freibetrag beantragt werden. Auch hier: Nachweis über den Grad der Behinderung beilegen!

Achtung! Bezogen sich bislang alle Angaben auf den Zeitraum deines Austauschjahres, geht es ab nun, um die Zeit zwei Jahre vorher. Ab Zeile 47 beziehen sich alle Angaben zum Einkommen deines Vaters/ deiner Mutter auf das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Beginnst du im August 2017 dein Austauschjahr, beziehen sich alle nun folgenden Einkommensangaben also auf das Kalenderjahr 2015! Diese werden zur Berechnung deines BAföG-Satzes zugrundegelegt.

Du findest das ungerechnet, weil sich die Einkommenssituation deiner Familie in der Zwischenzeit verschlechtert hat? Dann lies hier weiter!

Nachweise über das in Formular 3 angeführte Einkommen (Zeilen 48 bis 89) müssen natürlich erbracht werden, wobei der Steuerbescheid bereits vieles abdeckt. Was zu tun ist, wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, wird in den Erläuterungen zum Formblatt erklärt. Ebenso enthalten die Erläuterungen Hinweise darüber, wie unversteuerte Einkünfte (bspw. Zinsen auf Sparguthaben, Zeile 64), Riester-Renten-Beiträge (Zeile 71) u.a. nachgewiesen werden sollen.

Aufgepasst werden muss auf jeden Fall an folgenden Stellen:

  • Unterhaltsleistungen (Zeile 78/79): Hier nur die Unterhaltszahlungen angeben, die von einem ehemaligen Partner deiner Mutter oder deines Vaters stammen, der dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist (in keiner Eltern-Kind-Beziehung zu dir steht)!
  • "Arbeitslosengeld" (Zeile 81) meint Arbeitslosengeld I und nicht Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Bezogen deine Eltern Hartz IV, dann füllen sie ganz normal die Einkommensformulare aus und legen den Hartz IV Bescheid als Kopie bei. So sehen die Sachbearbeiter in welchem Zeitraum kein Einkommen erzielt wurde.

Du siehst, Formblatt 3 kann sehr viel Arbeit machen. Gerade wenn deine Familie ein wenig komplexer aufgebaut ist, dann ist der BAföG-Antrag eine verzwickte und aufwendige Sache! Wenn du viel Zeit benötigst, um alle Informationen und Belege zusammenzutragen, kannst du den BAföG-Antrag auch bereits abgeben und Formblatt 3 nebst zugehörigen Belegen nachreichen. Dann hast du auch Gelegenheit mit deinem Sachbearbeiter einzelne unklare Punkte zu besprechen und nachzufragen, welche Belege erbracht werden müssen.

Was ist, wenn sich die Einkommenssituation deines Vaters / deiner Mutter in den letzten zwei Jahren verändert hat bzw. während des Austauschjahres ändert?

Wenn dein Vater und/oder deine Mutter heute viel schlechter als vor zwei Jahren verdienen, dann kannst du beantragen, dass anstatt des Einkommens vor zwei Jahren, das Einkommen während deines Austauschjahres berücksichtigt wird. Deine Mutter und/oder dein Vater füllen hierfür ganz normal Formblatt 3 aus und es wird zusätzlich ein "Aktualisierungsantrag" gestellt (Formblatt 7). Wichtige Hinweise findest du hierzu auch unter diesem Link.

Geht es deiner Familie heute finanziell besser als vor zwei Jahren, interessiert dies das BAföG-Amt nicht. Positive Veränderungen der finanziellen Situation musst du nicht mitteilen Smily Das BAföG-Amt geht davon aus, dass die positiven Veränderungen sich entsprechend später bei der Berechnung der BAföG-Leistung niederschlagen werden (wenn du z.B. später ein Studium aufnimmst, bekommst du nur wenig oder gar kein BAföG).

Anders verhält es sich jedoch mit deinem eigenen Einkommen und dem deiner (Halb)Geschwister während des Austauschjahres. Da hier bei der Berechnung deines BAföG-Satzes die aktuellen Einkünfte herangezogen werden, musst du Änderungen dem BAföG-Amt mitteilen. Beginnt dein Bruder / deine Schwester eine Ausbildung und erhält Lehrgeld, muss dies dem BAföG-Amt gemeldet werden. Deine Eltern haben durch das Einkommen deines Bruders / deiner Schwester nunmehr keinen oder deutlich weniger Unterhalt aufzubringen und können folglich dich mehr unterstützen.

Formblatt 6

Wenn die Erklärung über euer Familieneinkommen geschafft ist, dann ist Formular 6 ein Klacks. Relevant für dich sind die Zeilen 1 bis 20 und 35 bis 42. Alles andere betrifft Studenten und Azubis. Du musst Angaben zu deinem Gastschulbesuch machen:

  • Zeilen 12 und 13: Förderzeitraum und Unterrichtszeitraum Bei Antragsstellung weißt du gewiss zunächst nur die groben Daten, d.h. den Monat und das Jahr, wann dein Austausch beginnt und den Monat und das Jahr, wann dein Austausch enden wird. Dies gibst du an dieser Stelle an und alles weitere teilst du dem BAföG-Amt mit, sobald dir die konkreten Daten (Abreise- und Rückreisedaten sowie die Ferienzeiten an eurer Gastschule) bekannt sind.
  • Zeile 14: Schulform deiner Gastschule "High School" oder wie die Schulform in deinem Gastland bezeichnet wird. Verwende die korrekte Bezeichnung der Gastschule und nicht eine ins deutsche Übertragene (z.B. Polen: liceum ogólnokształcące)!
  • Zeile 15: Anzahl der bislang absolvierten Schuljahre angeben und wenn du diese alle in Deutschland absolviert hast, dann kommt in das zweite Kästchen in Spalte 15 eine Null.
  • Zeile 20: Du beendest deine Schulausbildung nach dem Austauschjahr in Deutschland, daher kreuzt du hier "bei einer inländischen Ausbildungsstätte" an und notierst noch kurz den Namen deiner Schule dahinter.
  • Zeile 21: "nein"
  • Zeile 24: Schulgebühren fallen bei den meisten von euch gewiss nicht an.
  • Zeilen 25-34 sind für euch nicht relevant.
  • Zeile 35: "nein"

Datum und Unterschrift. Geschafft! Formulare und Belege ordnen, nochmals prüfen, in den Briefumschlag stecken und absenden!

Wenn ihr Hinweise zu diesem Artikel habt, z.B. wenn sich an irgendeiner Stelle in diesem Leitfaden der Fehlerteufel eingeschlichen hat oder es noch weitere Dinge zu beachten gibt, dann schreibt uns bitte!